Regress der Versicherung in Raten zahlen?

Regress der Versicherung in Raten zahlen

Die Regressforderung der Versicherung

Bei einem Verkehrsunfall mit Fahrerflucht oder einem Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss kann die Haftpflichtversicherung vom Versicherungsnehmer (oder dem Fahrer), der für den Schaden verantwortlich ist, grundsätzlich Regress verlangen. Regress ist ein Rechtsbegriff, der es der Versicherung ermöglicht, die Rückzahlung (oder Entschädigung) von Beträgen zu verlangen, die zur Regulierung des Unfalls an den oder die Geschädigten gezahlt wurden. Wenn Sie die Einzelheiten wissen möchten, finden Sie hier weitere Informationen über die Details des Regresses und hier über die mögliche Höhe der Regressforderung.

Die Regressforderung kommt in der Regel nach Abschluss des Strafverfahrens. Viele, die mit der Regressforderung konfrontiert werden, haben deshalb gerade erst ihre Geldstrafe gezahlt. Manche zahlen sogar noch die Geldstrafe in Raten gegenüber der Staatsanwaltschaft ab. Ein typischer Fall, geschildert in einem Forum für Finanzfragen:

Dabei hat der junge Mann sogar noch „Glück im Unglück“. Denn in manchen Fällen fordert die Versicherung nicht nur 2.500 Euro, sondern sogar 5.000 Euro oder mehr. Stellt sich die Frage, ob man auch den Regress in Raten zahlen kann: 

Kann man den Regress der Versicherung in Raten zahlen?

Nach meiner Erfahrung lassen sich Versicherungen durchaus auf Ratenzahlungsvereinbarungen ein. Die Alternative für die Versicherung wäre, wegen der Forderung einen Mahnbescheid zu beantragen und dann über einen Gerichtsvollzieher zu vollstrecken. Das ist nicht nur langwierig, sondern auch kein zuverlässiger Weg, an die Summe zu gelangen. Häufig führt auch das am Ende nur dazu, dass die (dann wegen der Kosten höhere) Gesamtforderung vom Schuldner in Raten gezahlt wird. Wenn der Versicherungsnehmer, der den Regress zahlen muss, schon im Vorfeld deutlich macht, dass er die Summe nicht „auf einmal“ zahlen kann, dann bringt es aus Sicht der Versicherung wenig, in die Vollstreckung zu gehen.

Kurz gesagt: Wenn Sie mit einer Regressforderung einer Versicherungsgesellschaft konfrontiert sind und den Betrag nicht in voller Höhe zahlen können, lohnt es sich in der Regel, mit dem Unternehmen Kontakt aufzunehmen, um zu sehen, ob sie bereit ist, Ratenzahlungen zu gewähren.

Anerkenntnis als Voraussetzung einer Ratenvereinbarung

Voraussetzung einer Ratenvereinbarung ist meist, dass Sie die Forderung anerkennen. Das bedeutet, dass die Versicherungsgesellschaft Ihnen zwar eine Ratenvereinbarung gewährt, aber vorher von Ihnen verlangt, dass Sie schriftlich erklären, dass die Forderung besteht und Sie die Forderung verbindlich akzeptieren. Ein zivilrechtliches Anerkenntnis dient dazu, die rechtlichen Verpflichtungen einer Person für ein bestimmtes Geschäft anzuerkennen und festzuhalten. Praktisch bedeutet das, dass die Versicherung Ihnen ein Schreiben schickt, dass Sie unterzeichnen und zurücksenden müssen. Wenn Sie die Forderung anerkennen, können Sie die Forderung später grundsätzlich nicht mehr bestreiten. Außerdem beginnt die Verjährung neu zu laufen (§ 212 BGB).

Was Sie tun sollten, bevor Sie nach Raten fragen

Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Abläufe in einem Versicherungsunternehmen weitgehend automatisiert sind. Wenn Sie wegen einer Verkehrsunfallflucht verurteilt wurden oder wenn das Verfahren nach § 153 StPO oder § 153a StPO eingestellt wurde, verschickt die Versicherung automatisch die Schreiben mit der Regressforderung. Eine Prüfung im Einzelfall findet nicht statt. Vor allem bei einem eingestellten Strafverfahren ist das zweifelhaft, denn anders als die Versicherung behauptet, ist die Einstellung nicht vergleichbar mit dem Strafurteil. Die Verkehrsunfallflucht (und damit die Aufklärungspflichtverletzung) ist nicht nachgewiesen, wenn das Strafverfahren eingestellt wurde. 

Aber auch, wenn Sie einen Strafbefehl akzeptiert haben oder wenn Sie vom Gericht verurteilt wurden, gibt es häufig Möglichkeiten, Einwände gegen die Regressforderung zu erheben. Insbesondere gibt es nach einer Verkehrsunfallflucht in vielen Fällen die Möglichkeit, den sog. Kausalitätsgegenbeweis zu erheben. Damit kann die Regressforderung abgewehrt werden.

Bevor Sie deshalb vorschnell nach einer Ratenzahlungsmöglichkeit fragen und die Forderung unwiderruflich anerkennen, sollten Sie prüfen lassen, ob der Regress überhaupt zu Recht gefordert wird. Besser als eine Ratenvereinbarung ist, gar nicht zahlen zu müssen oder wenigstens erheblich weniger. Vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung, gerne gebe ich Ihnen eine Einschätzung.

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