Nach einem Strafverfahren wegen Unfallflucht fordern Haftpflichtversicherungen in der Regel Regress. Für Betroffene ist es schwer, die Rechtmäßigkeit solcher Forderungen zu beurteilen. Denn dafür benötigt man juristisches Fachwissen und Erfahrung.
Es gibt zwar viele allgemeine Informationen im Internet, aber die sind oft nicht spezifisch genug für den eigenen Fall und liefern keine passenden Lösungen. Eine kostenlose Erstberatung kann hier weiterhelfen: Sie erhalten eine fundierte Einschätzung von jemandem, der sich mit der Materie auskennt und alle wichtigen Punkte Ihres Falles berücksichtigt. So lassen sich unnötige Kosten und Probleme vermeiden, die durch fehlendes Fachwissen oder ungenaue Informationen entstehen können.
Was spricht also dagegen, direkt mit jemandem zu sprechen, der versteht, worum es geht, statt sich auf unsichere, allgemeine Informationen zu verlassen? Der direkte Austausch mit einem Experten kann Klarheit schaffen und hilft dabei, die beste Vorgehensweise zu finden, ohne dabei auf vages Wissen angewiesen zu sein.
Dazu angenehme und sehr freundliche Kommunikation
Äußerst empfehlenswert!
So funktioniert’s
FAQs zur Erstberatung
Noch Fragen zur Erstberatung? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.
Ihr Ansprechpartner beim Regress
Rechtsanwalt Albrecht Popken LL.M. ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Seine Kanzlei ist in Berlin, er vertritt Mandanten bundesweit. Rechtsanwalt Popken ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um Regressansprüche der Versicherung nach einer Verkehrsunfallflucht geht. Mehr über Rechtsanwalt Popken und was Mandanten sagen, lesen Sie hier.