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Ihre Haftpflichtversicherung fordert Regress?

Hier erfahren Sie, ob zu Recht. Vom Fachanwalt.

Nach einem Strafverfahren wegen Unfallflucht fordern die Haftpflichtversicherungen Regress. Dabei unterscheiden die Versicherungen nicht, ob das vorangegangene Verfahren mit einem Strafbefehl, einem Urteil oder mit einer Einstellung beendet wurde. Häufig sind diese Forderungen berechtigt. Häufig aber auch nicht! 

In vielen Fällen können die Regressforderungen erfolgreich abgewehrt werden. Denn die Versicherungen behaupten einen Automatismus, den es nach dem Gesetz nicht gibt. Nicht in jedem Fall ist eine Verkehrsunfallflucht und eine Aufklärungspflichtverletzung nachgewiesen. Und nicht in jedem Fall führt eine Verkehrsunfallflucht und die damit verbundene Pflichtverletzung automatisch zu einem Regressanspruch.

Die Versicherungen prüfen das Bestehen der Ansprüche nicht. Die Vorgänge sind weitgehend automatisiert: Wenn es ein Ermittlungsverfahren wegen Verkehrsunfallflucht gab, wird in der Regel später der Regress gefordert. Wenn Sie nicht zu Unrecht zahlen wollen, müssen Sie die Forderungen selbst überprüfen. Wie? Schildern Sie mir Ihren Fall. Gerne gebe ich Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung.

Professionelle Beratung

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht mit zwanzig Jahren Berufserfahrung. Einer meiner Schwerpunkte ist die Abwehr von Regressforderungen.

Hohe Erfolgsquote

Ich gebe Ihnen eine ehrliche Einschätzung, ob es sich in Ihrem Fall lohnt, zu streiten. Nur dann, wenn Aussicht auf Erfolg besteht, übernehme ich das Mandat. Das führt zu hohen Erfolgsquoten.

Top-Bewertungen

148 Fünf-Sterne-Bewertungen auf anwalt.de. Was meine Regress-Mandanten sagen, lesen Sie unten auf der Seite.

Infos zum Regress

  • Chancen der Regressabwehr nach Einstellung des Strafverfahrens

    Chancen der Regressabwehr nach Einstellung des Strafverfahrens

    Kann der Regress abgewehrt werden, wenn das Strafverfahren eingestellt wurde? Nach Abschluss eines Strafverfahrens wegen Verkehrsunfallflucht ist der Schock oft

  • Regress der Versicherung, wenn die Polizei kurz nach der Unfallflucht vor der Tür stand?

    Regress der Versicherung, wenn die Polizei kurz nach der Unfallflucht vor der Tür stand?

    Häufiger Ablauf nach einer Unfallflucht Verkehrsunfallfluchten werden oft von Zeugen gemeldet, meist handelt es sich dabei um eine sogenannte „Kennzeichenanzeige“.

  • Regress der Versicherung in Raten zahlen?

    Regress der Versicherung in Raten zahlen?

    Kann man die Regressforderung der Versicherung in Raten zahlen? Lesen Sie, was Sie tun sollten, bevor Sie Ratenzahlungen verlangen, warum die Versicherung ein Anerkenntnis  verlangt und was Sie stattdessen machen sollten.

  • Regress der Haftpflicht nach Unfallflucht

    Regress der Haftpflicht nach Unfallflucht

    Ihr Strafverfahren ist beendet – und jetzt haben Sie neuen Ärger mit der Haftpflicht? Regressforderungen nach einer Unfallflucht sind normal, ebenso normal ist aber auch, dass die Forderung zu Unrecht erhoben wird.

  • Regress nach Einstellung des Strafverfahrens

    Regress nach Einstellung des Strafverfahrens

    Die Haftpflicht fordert trotz Einstellung des Strafverfahrens Regress? Das ist das Standardvorgehen der Versicherer. Auch bei Einstellungen nach § 153 StPO oder § 153a StPO wird eine Verkehrsunfallflucht unterstellt.

  • In welcher Höhe kann nach einer Unfallflucht Regress gefordert werden?

    In welcher Höhe kann nach einer Unfallflucht Regress gefordert werden?

    Wie viel Regress darf die Versicherung fordern? Nach einem verschuldeten Verkehrsunfall ist die Haftpflichtversicherung verpflichtet, dem Geschädigten den Schaden zu

Was Mandanten sagen

Lesen Sie Bewertungen meiner „Regress-Mandanten“

  • Vertretung bei Regressforderung

    Mandant auf anwalt.de am

    Herr Popken ist ein kompetenter, unkomplizierter und netter Anwalt. Er hat meinem Mann in einem schwierigen Fall geholfen und ein positives Ergebnis erzielt. Wir möchten uns herzlich bedanken und können Herrn Popken nur weiterempfehlen.

  • Abwehr Regressforderung nach Unfallflucht

    Mandant auf anwalt.de am

    Von Herrn RA Popken erhielt ich immer sofort Antwort bei Fragen. Alles war professionell und verständlich. Wir sind sehr dankbar, von Herrn RA Popken in unserer Angelegenheit beraten und unterstützt worden zu sein. Negatives gibt es nichts zu sagen. Mit besten Grüßen

  • Regressforderung nach Verkehrsunfallflucht

    Mandant auf anwalt.de am

    Ich war sehr zufrieden. Er gab ein ausführliches Beratungsgespräch. Nach Bezahlung des Honorars hat er sich erfolgreich um alles gekümmert.

  • Regressansprüche Versicherung abwehren

    Mandant auf anwalt.de am

    Nach dem Gespräch mit RA Popken und der anschliessenden Mandatvergabe an ihn habe ich nicht mehr von der Versicherung gehört und betrachte den Fall somit als erledigt. Das heisst, das Einschalten eines Anwalts dürfte vollen Erfolgt gehabt haben. Herzlichen Dank

  • Abwehr Regressforderung nach Unfallflucht

    Mandant auf anwalt.de am

    Sehr nettes Gespräch und schnell effektiv. Ich kann es nur empfehlen.

  • Abwehr einer Regressforderung

    Mandant auf anwalt.de am

    Erfolgreich knapp 2000€ abgewehrt 👍👍👍

  • Regressforderung nach Fahrerflucht

    Mandant auf anwalt.de am

    Nachdem ich von einem vorigen Anwalt leider furchtbar beraten wurde, kam Herr Albrecht Popken zu meiner Rettung und konnte meinen Fall noch wesentlich verbessern. In Zukunft hoffe ich niemals mehr einen Anwalt zu benötigen, aber falls doch, dann werde ich nur noch zu Herrn Popken gehen.

  • Zivilklage wegen Regress

    Mandant auf anwalt.de am

    Sehr professionelle Beratung und Betreuung! Ich habe mich während des ganzen Prozesses sehr gut aufgehoben und informiert gefühlt.

  • Regress nach Fahrerflucht

    Mandant auf anwalt.de am

    Herr Popken hat uns wirklich erfolgreich vertreten, obwohl andere Anwälte angegeben haben, dass es keinen Sinn macht, der Forderung zu widersprechen. Jede Nachricht wurde schnell und kompetent beantwortet und wir haben uns zu jeder Zeit gut vertreten gefühlt. Wir würden Herrn Popken uneingeschränkt weiterempfehlen und sind dankbar für die tolle Unterstützung.

  • Regress nach Fahrerflucht

    Mandant auf anwalt.de am

    Ich wünsche niemandem, mir eingeschlossen, eine Rechtsstreitigkeit, aber im Falle eines Falles ist Herr Popken ein sicherer Hafen/ genau die Richtige Rettung: fachlich kompetent, menschlich sehr freundlich und sympathische Beratung. Mit ihm auf meiner Seite fühlte ich mich absolut sicher. Ausgezeichnet, sehr zu empfehlen.

  • Beratung in Regresssache

    Mandant auf anwalt.de am

    Herr Popken war ein sehr hilfreicher, kompetenter Ansprechpartner. Ich kann ihn wärmstens weiterempfehlen, gerade in verkehrsbezogenen Regressfällen. Vielen Dank!

  • Abwehr Regress nach Unfallflucht

    Mandant auf anwalt.de am

    Super Service. Hat sich um alles gekümmert und die Sache einwandfrei für mich geregelt. Trotz meiner Rechtsschutzversicherung die Probleme gemacht hat. Vielen Dank noch mal

  • Abwehr Regressansprüche nach Unfallflucht

    Mandant auf anwalt.de am

    Herr RA A. Popken hat die Angelegenheit zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt.

  • Regressforderung – außergerichtliche Vertretung

    Mandant auf anwalt.de am

    Ich danke für die kompetente außergerichtliche Vertretung, die letztlich auch zu einer erfolgreichen Erledigung meiner Angelegenheit geführt hat. Ich bewerte die Arbeit von Rechtsanwalt daher als positiv und bedanke mich für die erfolgreiche Zusammenarbeit.

  • Regressforderung nach Unfallflucht

    Mandant auf anwalt.de am

    Herr Albrecht Popken hat mich bezüglich einer Regressforderung einer Versicherung vertreten. Die Forderung konnte trotz vollstreckten Urteils wegen Unfallflucht abgewiesen werden. Dabei hatte sich Herr Popken früh genug telefonisch bei mir gemeldet um die Geschehnisse nachvollziehen zu können. Anschließend gab er eine entsprechende Erstberatung ohne sich selbst zu bewerben. Auf meine Fragen bekam ich immer schnell eine Antwort und seine Beratung war stets transparent, wodurch ich vollstes Vertrauen hatte. Deshalb würde ich eine Erstberatung von Herrn Popken jedem empfehlen.

  • Erstberatung zum Regress

    Mandant auf anwalt.de am

    Bezügl. der Einschätzung der Möglichkeiten, die Regressforderung einer Versicherung (hier Kfz-Haftpflicht) abzuwehren, hat Herr RA Popken mir im Rahmen des kostenlosen Erstkontakts (hier per E-Mail) umfangreich und kompetent meine Fragen beantwortet und Auskunft gegeben. Ich kann Herrn RA Popken uneingeschränkt weiterempfehlen.

  • Regress nach Verkehrsunfallflucht

    Mandant auf anwalt.de am

    Bei einem schwierigen Fall konnte uns Herr Popken gut vertreten und hat einen Vergleich rausholen können. Seine Erfahrungen im Bereich Verkehrsrecht sind umfassend. Er hat eine sehr professionelle Herangehensweise und steht sogar am Wochenende für eine Beratung zur Verfügung. Wir können Herrn Popken jederzeit empfehlen.

  • Abwehr Regressforderung nach Unfallflucht

    Mandant auf anwalt.de am

    Herr Popken hat mich von Anfang an ehrlich und transparent beraten. Er konnte mir die rechtliche Lage erläutern und zeigte mir alternative Vorgehensweisen und mögliche Ausgänge auf, sodass ich mich fundiert für eine Strategie entscheiden konnte. Herrn Popkens Arbeit habe ich als sehr kompetent empfunden.

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