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Die Abläufe in einer Versicherung sind automatisiert. Wenn wegen Verkehrsunfallflucht ermittelt wurde, dann wird nach dem Strafverfahren immer Regress gefordert. Auch dann, wenn das Verfahren gem. §§ 153, 153a StPO eingestellt wurde. Dieser Automatismus ist aber falsch. Oft ist eine Unfallflucht nicht nachweisbar, oft greift der Kausalitätsgegenbeweis, oft wird zu viel gefordert.
Mein Rat: Erst informieren, bevor Sie zahlen!
Im Internet steht viel. Vieles davon ist falsch. Wenn es um Rechtsfragen geht, brauchen Sie zuverlässige Informationen. Vom Fachanwalt.
Klar und verständlich. Ohne Juristendeutsch. Mit hilfreichen Tipps, wann es sich lohnt, mit der Haftpflicht zu streiten.
Alles Wissenswerte zum Regress nach einer Fahrerflucht. Was ist Regress? Wieviel? Was kann man einwenden? Wann hilft ein Anwalt?
Bei einem Verkehrsunfall muss Ihre Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallgegners regulieren, wenn Sie den Unfall verursacht haben. Das gilt auch dann, wenn nach dem Verkehrsunfall eine Verkehrsunfallflucht begangen wurde. Allerdings kann sich die Versicherung den ersetzten Schaden später beim Versicherungsnehmer zurückholen. Die Rückforderung wird als Regressbezeichnet.
Die Rechtsfragen rund um den Regress sind kompliziert. Die Versicherungen machen es sich aber einfach. Nach jedem Strafverfahren wegen Unfallflucht, das nicht nach § 170 StPO eingestellt wurde, schickt die Versicherung automatisiertForderungsschreiben an den Versicherten. Gefordert werden bis zu 2.500 Euro, manchmal sogar bis zu 5.000 Euro. Gleichzeitig verliert der Versicherungsnehmer seinen Schadensfreiheitsrabatt.
Für den juristischen Laien ist es fast unmöglich, die Rechtsmäßigkeit der Regressforderung zu überprüfen. Sich mit der Versicherung auseinanderzusetzen, kann eine äußerst frustrierende Erfahrung sein. Auf sachliche Argumente erhält man keine Antwort, sondern nur neue Textbausteine, mit denen behauptet wird, dass die Sache überprüft wurde, man aber leider an der Forderung festhalten müsse.
Der Ratgeber kann Ihnen helfen, sich einen ersten Überblick zu verschaffen. Denn so einfach, wie die Versicherungen behaupten, ist es selten. Deshalb lohnt es sich, sich zu informieren. Im Ratgeber finden Sie folgende Themen:
Auch wenn der Ratgeber Ihr Problem leider nicht direkt lösen kann, erhalten Sie einen ausführlichen Überblick über die rechtliche Lage, die Schwierigkeiten und über die Chancen, eine Regressforderung abzuwehren.
Zuverlässige Informationen vom Fachanwalt Strafrecht & Verkehrsrecht. Kostenlos zum Download.
Geben Sie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse oben im Formular ein. Sie erhalten dann eine E-Mail mit einem Link. Wenn Sie den Link klicken, bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse und dass Sie die Informationen angefordert haben (sog. „Double-Opt-In-Verfahren“). Mit einer zweiten Mail wird Ihnen sofort ein Link für den Download zugeschickt. Die Datei steht Ihnen dann sofort zur Verfügung.
Absolut.
Mein Name ist Albrecht Popken, ich bin Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Einer meiner Schwerpunkte ist das Verkehrsstrafrecht, vor allem die Verteidigung gegen den Vorwurf der Verkehrsunfallflucht. Daraus ergab sich, dass ich viele meiner Mandanten auch im Rahmen der „Nachsorge“ in der sich anschließenden Auseinandersetzung mit der Haftpflichtversicherung wegen der Regressforderung vertreten habe. Mittlerweile vertrete ich Mandanten seit Jahren außergerichtlich und gerichtlich in Regressangelenheiten. Das mache ich nicht nur in Berlin, wo meine Kanzlei ist, sondern bundesweit. Weil ich in der Beratung immer wieder feststellen musste, dass die Forderungen der Haftpflichtversicherungen vorschnell akzeptiert werden, habe ich mich entschlossen, den Ratgeber zum Download anzubieten.
Das Thema des Ratgebers ist sehr speziell– es geht um die Regressforderung der Haftpflichtversicherung nach einem Strafverfahren wegen Verkehrsunfallflucht. Wenn Sie andere Probleme mit der Versicherung haben, zum Beispiel nach einer Trunkenheitsfahrt, hilft Ihnen der Ratgeber vielleicht nicht (herunterladen können Sie ihn natürlich trotzdem). Der Ratgeber wird wahrscheinlich auch nicht Ihre konkretenFragen zu Ihrem konkreten Fall beantworten. Vor allem die Frage, ob es sich lohnt, mit der Haftpflichtversicherung zu streiten, kann nur ein erfahrener Anwalt beantworten, der sich mit der Materie auskennt. Der Ratgeber hilft Ihnen aber, sich einen Überblick zu verschaffen. Mehr nicht, aber auch nicht weniger!
Selbstverständlich können Sie mich in Ihrer Regressangelegenheit beauftragen. Im Ratgeber finden Sie meine Kontaktdaten. Oder vereinbaren Sie direkt einen Telefontermin für eine kostenlose Erstberatung. Hier können Sie direkt online einen Termin für eine kostenlose Erstberatungeintragen.