Bezügl. der Einschätzung der Möglichkeiten, die Regressforderung einer Versicherung (hier Kfz-Haftpflicht) abzuwehren, hat Herr RA Popken mir im Rahmen des kostenlosen Erstkontakts (hier per E-Mail) umfangreich und kompetent meine Fragen beantwortet und Auskunft gegeben. Ich kann Herrn RA Popken uneingeschränkt weiterempfehlen.