Wann verjähren Regressansprüche nach einer Unfallflucht?

Verjährung Regress

Fahrerflucht, Regress und Verjährung

Strafverfahren wegen Verkehrsunfallflucht beendet und eigentlich abgehakt – und dann, Monate, manchmal sogar erst Jahre später, flattert überraschend Post von der eigenen Haftpflichtversicherung ins Haus. Die Versicherung fordert Regress, weil Sie angeblich Ihre Aufklärungspflichten verletzt haben. Für viele Betroffene wirkt das wie ein Déjà-vu: Gerade war das Strafverfahren überstanden, vielleicht ist sogar die letzte Rate der Geldstrafe bezahlt – und jetzt das.

In der Praxis als Fachanwalt erlebe ich häufig, dass die Versicherungen auch dann noch Regress fordern, wenn der Vorfall bereits lange zurückliegt. Nicht nur die Mühlen der Justiz, auch die der Versicherungen scheinen manchmal langsam zu mahlen. Der Betroffene fragt sich zu Recht: Wie lange kann die Versicherung solche Ansprüche überhaupt geltend machen? Wann verjähren Regressforderungen? Und vor allem: Kann man sich auf Verjährung berufen, wenn die Forderung erst lange nach dem Verkehrsunfall kommt?

Wichtig ist: Nicht vorschnell zahlen! Auch verjährte Forderungen dürfen geltend gemacht werden. Es ist Aufgabe des Anspruchsgegners, die Verjährung geltend zu machen. Mit anderen Worten: Sie selbst müssen prüfen, ob die Forderung verjährt ist und wenn ja, müssen Sie die Einredge geltend machen. Gerade bei älteren Vorfällen lohnt es sich deshalb besonders, die Regressforderung rechtlich von jemandem prüfen zu lassen, der was davon versteht. 

Sie möchten mehr Infos?

Mit dem kostenlosen PDF-Ratgeber zum Regress verschaffen Sie sich einen Überblick über die Rechtslage.

Kostenlos & unverbindlich
Anfordern & direkt herunterladen
Zuverlässige Informationen.
Vom Fachanwalt.

Wann verjähren Regressansprüche nach einer Unfallflucht?

Regressansprüche unterliegen der Regelverjährung

Regressansprüche der Haftpflichtversicherung unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB. Das bedeutet: Nach Ablauf von drei Jahren kann der Versicherungsnehmer die Einrede der Verjährung erheben. Diese Frist gilt allerdings nicht automatisch ab dem Tag des Unfalls – entscheidend ist der gesetzlich geregelte Verjährungsbeginn.

Wann beginnt die Verjährung zu laufen?

Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 Abs. 1 BGB). Bei Regressansprüchen wegen einer Verkehrsunfallflucht entsteht der Anspruch mit der Unfallflucht. Deshalb beginnt die Verjährungsfrist am letzten Tag des Jahres, in dem der Unfall stattfand. Ein Beispiel: Der Verkehrsunfall ereignet sich am 15. Mai 2023. Die Verjährungsfrist beginnt dann am 31. Dezember 2023 und endet nach Ablauf von drei Jahren, also am 31. Dezember 2026. 

Wichtig für die Praxis:

Regressansprüche, die beispielsweise im Januar 2024 geltend gemacht werden, können sich auf einen Unfall beziehen, der bereits im Januar 2021 stattgefunden hat. Die Forderung wäre in diesem Fall noch nicht verjährt, weil die Verjährungsfrist erst am 31. Dezember 2024 endet.

Nach dem Gesetz spielt neben dem Entstehen des Anspruchs auch die Kenntnis der Versicherung von den anspruchsbegründenden Umständen eine Rolle (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB). In der Praxis ist dies allerdings zu vernachlässigen: Mir ist noch kein Fall untergekommen, in dem die Versicherung keine Kenntnis von der Unfallflucht hatte. Regelmäßig fordern die Versicherungen bereits zur Schadensregulierung die Ermittlungsakte bei der Polizei an und erhalten so Kenntnis vom Sachverhalt.

Die Verjährung kann unterbrochen oder gehemmt werden

Die Versicherung kann ihre Ansprüche vor Ablauf der Verjährung retten. Das geschieht meist durch Beantragung eines Mahnbescheids. Wird der Mahnbescheid noch vor Ablauf der Verjährungsfrist zugestellt, ist die Verjährung gehemmt (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Die Versicherung hat dann weitere Zeit, ihre Ansprüche durchzusetzen. Häufig wird kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist ein Mahnbescheid beantragt, um die Ansprüche zu sichern. Auch die Erhebung einer Klage kommt als hemmende Maßnahme in Betracht, ist aber aufwändiger und wird eher gewählt, wenn bereits ein Anwalt auf Beklagtenseite tätig ist. 

Theoretisch können auch Verhandlungen zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer die Verjährung hemmen (§ 203 BGB). In der Praxis spielt das wohl kaum eine Rolle. Mein Rat: Führen Sie keine Verhandlungen mit der Versicherung, sondern ziehen Sie einen Fachanwalt hinzu. Die Versicherungen sind mit der Materie gut vertraut – Sie brauchen jemanden auf Augenhöhe.

Was tun bei einer möglicherweise verjährten Regressforderung? 

Die Verjährung ist eine Einrede – das bedeutet: Sie müssen die Verjährung aktiv geltend machen. Das Gericht prüft eine mögliche Verjährung nicht von sich aus. Wer eine verjährte Forderung trotzdem bezahlt, kann das Geld später nicht zurückfordern. Lassen Sie deshalb die Forderung von einem Fachanwalt prüfen, bevor Sie zahlen oder eine Ratenzahlungsvereinbarung unterschreiben.

Was tun, wenn die Forderung noch nicht verjährt ist

Drei Jahre sind eine lange Zeit – die Versicherung hat viel Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen. Selbst wenn Sie das Gefühl haben, dass der Vorfall schon „ewig“ her ist, sind die Ansprüche der Versicherung häufig noch nicht verjährt. Das bedeutet aber nicht, dass Sie die Forderung sofort bezahlen sollten.

Neben der Verjährung gibt es viele andere Gründe, warum der Regress unberechtigt sein kann. Gerade nach einer Einstellung des Strafverfahrens oder wenn die Polizei Sie kurz nach dem Unfall aufgesucht hat, lassen sich die Ansprüche häufig erfolgreich abwehren. Lassen Sie sich beraten – die erste Einschätzung ist bei mir kostenlos.

Infos zum
Regress?

FREE

Laden Sie den kostenlosen
Ratgeber herunter!

Nach oben scrollen