Kostenlose Ersteinschätzung

Einfach zur Beratung

Vereinbaren Sie einfach online einen Termin für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Regressangelenheit
1. Termin vereinbaren

Sie suchen einen Termin aus, Tragen Sie Ihren Namen, Ihre E-Mail und Ihre Telefonnummer ein. Der Termin wird per E-Mail bestätigt.

2. Unterlagen senden

Wenn Sie Unterlagen per E-Mail oder Fax senden möchten, finden Sie Infos dazu in der E-Mail, die den Termin bestätigt.

3. Ihr Anwalt ruft an

Ich rufe Sie zur vereinbarten Zeit an und wir sprechen über Ihren Fall. Einfach zur kostenlosen Ersteinschätzung.

Kostenlose Ersteinschätzung

Der Weg zur Beratung ist einfach. Termin aussuchen, Daten eintragen, Rechtsanwalt Popken ruft Sie zur vereinbarten Zeit an.

FAQ zur Telefonberatung

Häufige Fragen zur telefonischen Erstberatung
Was bringt eine Telefonberatung?

Eine erste Einschätzung über die Chancen, ob man in Ihrem Fall den Regress abwehren kann, ist in der Regel in einem ersten Gespräch möglich. Zwar ist die wichtigste Informationsquelle in so einer Sache immer die strafrechtliche Ermittlungsakte, aber für eine Ersteinschätzung genügen auch die Informationen, die Sie mir dazu geben können.

Kostenlos? Wirklich?

Ja. Wenn Sie hier auf der Seite einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann ist das kostenlos und für Sie unverbindlich. Sie verpflichten sich zu nichts. Ohne Wenn und Aber.

Wie kann ich einen Termin für die kostenlose Telefonberatung vereinbaren?

Das geht sehr einfach online über das Formular oben auf der Seite. Sie können sich im Kalender einen der freien Zeitblöcke reservieren. Im nächsten Schritt müssen Sie Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und die Telefonnummer, unter der ich Sie anrufen soll, eingeben. Ich melde mich dann zur vereinbarten Zeit.

Ich finde keinen freien Termin im Kalender

Der Kalender zeigt nur Termine für die nächsten fünf Tage zwischen 9:00 und 17:00 Uhr. Sollte wirklich kein Termin frei sein, dann bin ich anderweitig beschäftigt. Sollten Sie zu den Bürozeiten keine Zeit haben, schreiben Sie mir eine Nachricht. Wir finden dann einen anderen Termin. Meine E-Mail-Adresse ist popken@strafverteidiger-berlin.info.

Wie lange dauert die Telefonberatung?

Der Kalender reserviert nur 15 Minuten. In der Regel dauern solche Gespräche aber etwas länger. Sie sollten sich etwa 30 Minuten Zeit nehmen.

Soll ich auch Unterlagen übersenden?

Gerne. Wenn Sie einen Termin eintragen, erhalten Sie eine Bestätigungsmail. In der Mail sind weitere Informationen.

Welche Informationen sollte ich bereithalten, wenn ich die Telefonberatung in Anspruch nehme?

Wenn Sie keine Unterlagen senden: Für mich ist immer interessant zu wissen, wie das Strafverfahren genau ausgegangen ist. Verurteilung durch einen Strafbefehl oder ein Gerichtsurteil? Einstellung nach § 153 StPO oder nach § 153a StPO? Das kleine "a" ist wichtig. Mit "a" mussten Sie eine Geldauflage zahlen (Einstellung gegen Auflagen und Weisungen), ohne "a" war die Einstellung erst einmal folgenlos (Einstellung wegen Geringfügigkeit).

Zu welchen Rechtsproblemen kann ich mich beraten lassen?

In dieser Erstberatung geht es ausschließlich um den Regress der Haftpflichtversicherung nach einem Strafverfahren wegen Verkehrsunfallflucht. Wenn Sie andere Rechtsprobleme haben, können Sie mir gerne eine E-Mail schreiben. Ich melde mich dann. Meine E-Mail-Adresse ist popken@strafverteidiger-berlin.info.

Ich hatte einen Anwalt im Strafverfahren. Warum soll ich jetzt einen anderen Anwalt beauftragen?

Sollen Sie nicht. Wenn Sie gut vertreten waren, der Anwalt Sie schon im Ermittlungsverfahren über die Regressfolgen aufgeklärt und er auch im Hinblick auf diese Folgen verteidigt hat, dann wird er Sie auch in dieser Sache gut vertreten. Ich muss aber in vielen Mandaten feststellen, dass die Beratung im vorangegangenen Strafverfahren im Hinblick auf den Regress bestenfalls suboptimal war. Für viele Mandanten kommt der Regress überraschend. Das sollte aber nicht sein, weil sich der Regress so gut wie immer an das Strafverfahren anschließt. So oder so: Die Abwehr der Regressansprüche ist ein neues Mandat, das mit der Strafverteidigung nichts zu tun hat. Es spricht deshalb nichts dagegen, sich hierfür einen spezialisierten Anwalt zu suchen.

Gibt es bestimmte Fälle oder Situationen, die nicht im Rahmen der kostenlosen Telefonberatung behandelt werden können?

Ja. Hier geht es um den Regress nach einem Strafverfahren wegen Unfallflucht. Zu anderen Fragen können Sie mir gerne eine E-Mail schreiben.

Wer berät mich?

Mein Name ist Albrecht Popken, ich bin Anwalt in Berlin. Als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht ist einer meiner Tätigkeitsschwerpunkte die Verteidigung gegen den Vorwurf der Verkehrsunfallflucht (fahrerflucht.info). Daraus ergibt sich, dass ich viele meiner Mandanten auch im Rahmen der „Nachsorge" in der sich anschließenden Auseinandersetzung mit der Haftpflichtversicherung wegen der Regressforderung vertrete. Mittlerweile finden mich Mandanten mit diesem speziellen Rechtsproblem auch über meine Internetseite regress-nach-fahrerflucht.de. Bereits seit einigen Jahren berate und vertrete ich Mandanten außergerichtlich und gerichtlich in Regressangelegenheiten. Das mache ich nicht nur in Berlin, wo meine Kanzlei ist, sondern bundesweit. Wenn Sie wissen möchten, was meine Mandanten über mich schreiben, können Sie sich auf anwalt.de meine Bewertungen ansehen.